Wie funktioniert eine Hörgeräteversorgung?

Wenn bei Ihnen eine Hörminderung festgestellt wurde, sollten Sie nicht lange warten, um diese zu versorgen. Grundlegend ist eine ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe. Damit ist bescheinigt, dass Sie eine Hörminderung haben, die versorgungswürdig ist.

Mit dieser Verordnung steht Ihnen über ihren Krankenversicherer eine Grundversorgung zu, die Ihre Hörminderung ausgleicht.

Darüber hinaus gibt es Hörsysteme mit privater Selbstbeteiligung. Diese halten eine Menge aufregender Zusatzfunktionen bereit, die Ihr neues Hören noch feiner, zielgerichteter und noch einfacher machen. Probieren Sie aus, was heutzutage alles möglich ist und entscheiden Sie selbst, was Ihre Bedürfnisse abdeckt.

Die großen, beigen „Dinger“, die immer pfeifen, sind Schnee von gestern!

Heute sind Millionen Berechnungen pro Sekunde einzig und alleine darauf ausgelegt, Sie wieder in allen Hörsituationen gut verstehen zu lassen.

Sprechen wir heute über Hörsysteme, so sprechen wir von digitaler Spitzentechnologie, die sich u.a. per Smartphone-App steuern lässt und darüber hinaus mit 2.4 GHz Technologie und Bluetooth™ ausgestattet ist. Somit können Sie sogar Ihr TV-Programm oder Ihre Lieblingsmusik direkt auf die Ohren streamen. Wenn das nicht der Knaller ist, was dann?

Wir als Hörakustiker stehen Ihnen beratend bei der Wahl der Hörsysteme zur Seite und nehmen mit Ihnen von Termin zu Termin Feineinstellungen vor, bis Sie Ihr Hörsystem mit einer optimalen Einstellung gefunden haben. Sie werden erst merken, dass Sie Hörsystemträger sind, wenn Sie die Hörgeräte wieder absetzen – und dann vermissen.

Und auch der Farbwahl, wenn es denn auffällig sein darf, sind kaum noch Grenzen gesetzt.

Willkommen in der modernen Welt des Hörens.

(Foto:FGH)

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