Sie sind bereits seit 6 Jahren mit einem Hörsystem versorgt?
Ein Grund zum Feiern für Sie.
Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie bei Ihrer Krankenkasse aktuell alle 6 Jahre Anspruch auf eine Neuversorgung mit Hörsystemen. Zudem beteiligen sich die Krankenkassen finanziell immer noch in gleich hohem Maß an den Kosten, wie Sie es von Ihrer letzten Versorgung kennen.
Keiner weiß, wie lange das noch so ist und wir raten Ihnen, die Chance einer Neuversorgung mit Hörsystemen jetzt zu nutzen.
Sprechen Sie uns darauf an, wir beraten Sie gerne und haben für alle Ihre Fragen stets ein offenes Ohr.