Wer ein Hörgerät benötigt, kann in Deutschland in vielen Fällen mit einem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse rechnen. Die Höhe der Kostenübernahme hängt unter anderem vom Hörverlust, dem gewählten Hörgerät und der jeweiligen Krankenkasse ab.
Wie hoch ist der Hörgeräte-Zuschuss?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine medizinisch notwendige Hörgeräteversorgung im Rahmen der geltenden Festbeträge. Dadurch ist eine Versorgung mit einem Hörgerät ohne private Zuzahlung möglich.
Wichtig zu wissen: Auch die zuzahlungsfreien Hörgeräte sind heute bereits sehr leistungsfähig, modern und zeitgemäß. Sie bieten eine gute Klangqualität und verfügen je nach Modell über verschiedene praktische Funktionen für den Alltag. Eine gute Hörgeräteversorgung muss daher nicht automatisch teuer sein.
Wer sich für ein höherpreisiges Modell mit zusätzlichen Funktionen oder besonderen Komfortmerkmalen entscheidet, muss in der Regel einen Eigenanteil übernehmen.
Wer hat Anspruch auf eine Kostenübernahme?
Voraussetzung ist normalerweise eine ärztlich festgestellte Hörminderung. Nach der Diagnose erfolgt die Versorgung häufig über einen Hörakustiker. Dieser ermittelt den individuellen Hörbedarf und stellt verschiedene geeignete Hörgeräte vor.
Bei gesetzlich Versicherten kann die Krankenkasse die Kosten im Rahmen der vorgesehenen Versorgung übernehmen. Privat Versicherte sollten ihren individuellen Tarif prüfen, da die Erstattung je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen kann.
Welche Kosten können entstehen?
Neben der zuzahlungsfreien Kassenversorgung gibt es Hörgeräte mit zusätzlichen Funktionen, beispielsweise einer besonders komfortablen Geräuschunterdrückung, Bluetooth-Anbindung oder wiederaufladbaren Akkus. Für solche Zusatzleistungen kann ein Eigenanteil entstehen.
Tipp: Wir erklären Ihnen transparent, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen. Dabei beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam die Hörgeräteversorgung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
Fazit
Der Hörgeräte-Zuschuss der Krankenkasse kann einen großen Teil der Kosten abdecken. Dabei sind moderne Hörgeräte ohne Zuzahlung bereits eine sehr gute und zeitgemäße Lösung für den Alltag. Wer zusätzliche Komfortfunktionen wünscht, kann sich darüber hinaus für ein höherwertiges Modell entscheiden.
Wir beraten Sie gerne persönlich, erklären Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, die passende Hörgeräteversorgung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.









